Bedingungen für die MwSt. Befreiung
Es handelt sich um...
1: private Nutzung
2: eine Wohnungsnahe Installation der Anlage ( Keine mobile Anwendungen z.B Yachten oder Camper )
3: keinen gewerblichen Wiederverkauf der Geräte
4: Das die Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird
5: Käufer haftet bei falschen Angaben !
Verlangt der Gesetzgeber weitere Dokumente oder Unterlagen, behalten wir uns vor, diese nachzufordern.
Sie bestätigen, dass Sie bei Ablehnung des null Prozent Steuersatzes oder Falschangaben haften und die Mehrwertsteuer an uns nachzahlen.
Bitte beachten Sie, dass es noch zu Änderungen bzw. Anpassungen bzgl. der Vorgehensweise durch weitere Handlungsanweisungen von Ämtern und dem Gesetzgeber geben kann. Wir behalten uns vor, fällige Umsatzsteuer nachzufordern.
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Die Mehrwertsteuerbefreiung
Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz - gemäß §12 Absatz 3 UStG
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"Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."
Wie würde dann die Bestellung ablaufen?
Sie können ganz normal jetzt die Ware kaufen.
In der Bestellabwicklung beantworten Sie bitte die Fragen bzw. setzen den Haken an den geforderten Stellen. Ohne eine Bestätigung das sie gemäß §12 Absatz 3 UStG berechtigt sind ist eine Bestellung nicht möglich. Wenn sie nicht berechtigt sind gemäß §12 Absatz 3 UStG zu bestellen bitten wir sie eine Bestellungs Email an DH-Solarenergy zu senden. Sie erhalten dann eine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer.
Für eine MwSt. Befreiung müssen alle Bedingungen erfüllt sein! Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter
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Weiterführende Links
Link zum Entwurf des Jahressteuergesetz 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Link zum Marktstammdatenregister: